Sind Sie vielleicht Kassier in einem Männergesangsverein? Oder ist Ihre Frau Mitglied in einem Frauenchor? Solchen Vereinen könnte der Verlust der Gemei­nnützigkeit drohen, wie der Bundesfinanzhof in einer Pressemitteilung vom 2. August 2017 andeutet.

Denn in seinem Urteil vom 17. Mai 2017 (Aktenzeichen V R 52/15) hat er einer Freimaurerloge die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil sie keine Frauen als Mitglieder aufnimmt.

Das könnte womöglich in Zukunft auch Männergesangsvereine, Frauenchöre oder Schützenbrüderschaften von der Gemeinnützigkeit ausschließen. Andererseits kann man bei Gesangsvereinen durchaus einen sachlichen Grund sehen, denn eine Männerstimme hat nun einmal in einem Frauenchor nichts verloren.

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