Steuern sparen als Familie

Tipps zum Steuern sparen als Familie

Eltern haben als Sparmöglichkeit Ihre Kinder. Kinder erhalten im Steuerrecht bestimmte Freibeträge. Diese Freibeträge können enorme Auswirkung auf die Steuerbelastung haben. Langfristig können Sie erheblich Steuern sparen, man muss es sich nur trauen.

Steuern sparen als Familie – Vor allem Familien benötigen oft die Steuererleichterungen, die Ihnen der Staat bietet. Kinder sind nicht billig. Das trifft Eltern in den ersten Jahren am stärksten. Aus diesem Grund sollte man die Chancen nutzen um Geld und Steuern zu sparen.

Mit anderen Worten Eltern sollten sich ständig auf dem Laufenden halten. Damit können sich Eltern erhebliche Erleichterungen verschaffen. Wie lassen sich also Steuern sparen als Familie?

 

Steuern sparen als Familie

Auch für Familien gilt, es müssen aber nicht immer Steuern gespart werden. Eltern sollten auch immer die Liquidität im Auge behalten. Als Eltern oder Elternteil sind Sie jetzt Unternehmer. Ihr Unternehmen heißt Familie. Das bedeutet Planung und Zielsetzung.

Steuern sparen als FamilieZUSCHÜSSE

An erster Stelle, es gibt etwas Geld vom Staat. Das ist zwar nicht viel, aber auch das lohnt sich! Das Kindergeld ist der bekannteste Zuschuss. Dieser ist gestaffelt. Für das erste und zweite Kind gibt es in 2016 190 € und in 2017 192 €. Wenn das dritte Kind auf die Welt kommt erhalten Sie in 2016 196 € und in 2017 198 €. Eine weitere Erhöhung erhalten Sie für das vierte und jedes weitere Kind. In 2016 erhalten Sie 221 € und in 2017 223 €.

Kein direkter Geldzuschuss aber eine Sparmöglichkeit sind der Kinderfreibetrag und der Betreuungsfreibetrag. Der Kinderfreibetrag beläuft sich in 2016 auf 4.512 € für beide Eltern und in 2017 auf 4.716 €. Der Betreuungsfreibetrag beläuft sich sowohl in 2016 als auch 2017 auf 2.640 €.

Für Alleinerziehende gibt es noch den Entlastungsbetrag. Dieser beläuft sich auf 1.908 € für das erste Kind. Für jedes weitere Kind besteht ein Anspruch in Höhe von 240 € pro Jahr.

Steuern sparen als FamilieKINDERBETREUUNGSKOSTEN

Die Kinderbetreuungskosten haben im Bereich Sonderausgaben schon eine etwas höhere Auswirkung. Diese Kosten können von Ihnen bis zu zwei Drittel aber maximal 4.000 € abgesetzt werden. Das heißt, 6.000 € können Sie an Rechnungen einreichen. Unter die Kinderbetreuungskosten fallen sowohl Nanny als auch Ihre Au-pair.

Steuern sparen als FamilieHAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNG

Eine Nanny ist nicht günstig. Das hindert Sie aber auch nicht weiter Steuern zu sparen. Bei 6.000 € muss nicht Schluss sein. Wenn die Nanny auch Haushaltstätigkeiten ausführt, können Sie diesen Anteil ebenfalls geltend machen. Der Abzug beläuft sich auf 20 % der Kosten maximal 4.000 €. Das heißt, das Steuern sparen endet bei 20.000 €.

Steuern sparen als FamilieSCHULGELD

Die nächste Steuersparmöglichkeit ist das Schulgeld. Schulgeld ist absetzbar in Höhe von 30 % maximal 5.000 €. Unter das Schulgeld fallen jedoch nur die Kosten für Unterricht und die Schule. Nicht unter das Schulgeld fallen die Kosten für Unterbringung und Verpflegung.

Steuern sparen als FamilieVORSORGEAUFWENDUNGEN

Sollte das Kind dann irgendwann in der Ausbildung sein, dann können die Aufwendungen für Basiskranken- und Basispflegeversicherung abgesetzt werden. Dies ist in der Steuererklärung der Eltern möglich.

Steuern sparen als FamilieAUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN

Wenn das Kind zur Ausbildung das Zuhause verlässt, dann können hier 924 € als Entschädigung angesetzt werden. Die Voraussetzung ist, dass das Kind 18 Jahre alt ist, in Ausbildung und auswärtig untergebracht.

Nicht zu vergessen sind die Krankheitskosten. Kinder mindern die zumutbare Belastung zwischen 1 % bis 4 %.

Steuern sparen als FamilieÜBERTRAGUNG DES PAUSCHBETRAGS FÜR BEHINDERTE KINDER

Im Falle einer Behinderung des Kindes, kann der Pauschbetrag für Behinderte auf die Eltern übertragen werden. Der Pauschbetrag ist an den Grad der Behinderung gekoppelt. Die Entlastung beläuft sich auf 310 € bis 1.420 € und in besonderen Fällen auf 3.700 €.

Steuern sparen als FamilieFAMILIENUNTERNEHMERN

Wenn ein Ehegatte Unternehmer ist und der Rest der Familie gelegentlich aus hilft, dann sollten Sie über eine Anstellung nachdenken. Bei Ehegatten führt die Anstellung als Mini-Jobber zum vollen Betriebsausgabenabzug. Eine Hinzurechnung als Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit unterbleibt. Somit können Sie den Gewinn um ca. 5.400 € pro Jahr drücken. Auf diese Weise erhöht sich das zu versteuernde Einkommen nicht.

Die Hilfe eines Kindes können Sie höher vergüten. Das liegt daran, dass Ihre Kinder nicht in Ihrer Steuererklärung erfasst werden. Kinder haben meist  keine bis geringe Einkünfte. Aus diesem Grund ist der Steuersatz Ihrer Kinder wesentlich geringer. Auf diesem Weg können Sie die Mithilfe Ihrer Kinder honorieren und steuerlicher sinnvoll Vermögen übertragen.

Steuerfrei bleiben die Einkünfte bis zu 9.569 €. Erst bei Überschreiten des Grundfreibetrags, Werbungskostenpauschbetrags und des Sonderausgabenpauschbetrags fällt Steuer an.

Weitergehende Informationen erhalten Sie zum Thema Mini-Job auf der Seite der Mini-Job-Zentrale.

Steuern sparen als FamilieSTEUERKLASSE

Familien sollten daher auch immer prüfen, welche Steuerklassenkombination die günstigere ist. Es muss aber nicht jedes Jahr gleich sein. Der Antrag auf Wechsel der Steuerklasse muss von Ihnen bis zum 30.11. gestellt werden.

Steuern sparen als FamilieLOHNSTEUERERMÄSSIGUNGSANTRAG

Das wichtigste Tool ist aber der Lohnsteuerermäßigungsantrag. Dieses Tool sollten Familien nutzen. Sie stärken damit nachhaltig die Liquidität. Der Antrag muss genau wie der Wechsel der Steuerklasse bis zum 30.11. gestellt werden. Dies lohnt sich, wenn mit einer Erstattung zu rechnen ist.

Steuern sparen als FamilieZUSAMMEN ODER EINZELN?

Nicht immer ist die Zusammenveranlagung die günstigere Variante. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass eine Einzelveranlagung für Ehegatten günstiger ist. Auf diese Weise lassen sich erhebliche Steuern sparen als Familie. Dieses Wahlrecht steht jährlich zur Verfügung. Das Wahlrecht kann von Ihnen mit der Steuererklärung ausgeübt werden. Man ist nur ein Jahr gebunden.

Steuern sparen als FamilieSCHENKUNG VON VERMÖGEN

Das wichtigste ist, die frühzeitige Planung. Kinder haben meistens einen weitaus geringeren Steuersatz als deren Eltern. Aus diesem Grund sollte man darüber nachdenken, gewinnbringende Vermögen auf die Kinder zu Übertragen. Das hat sowohl Vorteile in der Erbschaftsteuer als auch in der Einkommensteuer.

Die Auswirkungen in der Einkommensteuer sind über einen längeren Horizont meist wichtiger. Diese sollten Sie aber nicht außer Acht lassen. Eltern und Großeltern sollten daher frühzeitig überlegen, Vermögen auf die Kinder oder Enkel zu Übertragen. Neben dem Übertrag von Geldvermögen sollten Sie auch den Übertrag von Aktien, Bargeld und anderen Vermögen in Betracht ziehen. Eine Übertragung auf die eigenen Kinder ist bis zu 400.000 € steuerfrei. Auf diese Weise lassen sich erheblich Steuern sparen als Familie.

Erzielen die Kinder dann Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sind diese diese bis zum erreichen des Grundfreibetrages steuerfrei. Auf diese Weise können Sie bis zu 10.000 € pro Jahr und pro Kind an Einkommensteuer sparen.

 

Sie wollen Steuern sparen und suchen noch den geeigneten Experten dazu, der Sie dabei fachkundig unterstützt? Dann nehmen Sie Kontakt mit der Steuerkanzlei Brand auf. Gerne prüfen wir für Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und unterbreiten Ihnen ein Angebot.

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