Gesetzesentwurf digitale Grundaufzeichnungen Kassen-Nachschau – Das erwartet Sie in diesem Artikel:
- Erfahren Sie, welche Änderungen es für Kassenbesitzer voraussichtlich ab 2020 geben wird (z. B. Kassen-Nachschau und Co.)!
- Ein Gesetzesentwurf des „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ steht in den Startlöchern.
Lesen Sie auch die anderen Teile aus der Reihe: Kassenbuch
- Teil 1: Darum sollten Sie unbedingt ein Kassenbuch führen, wenn Ihre Kunden mit Bargeld zahlen (auch wenn keine Pflicht besteht).
- Teil 2: Sind Sie gesetzlich verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen.
- Teil 3 : So führen Sie das Kassenbuch richtig (allgemeine Regeln).
- Teil 4: Verschärfte Anforderungen ab 2020 (Gesetzesentwurf digitale Grundaufzeichnungen)
- Teil 5: Offene Ladenkasse oder Registrierkasse
- Teil 6: Kassenbuch richtig führen – offene Ladenkasse
Es gibt Neuigkeiten: Ein Gesetzesentwurf zu digitalen Grundaufzeichnungen steht in den Startlöchern!
Regelungen für Registrierkassen sollen neu aufgestellt werden
Bisher gingen die Regelungen für (digitale) Kassensysteme aus den GoBD* hervor.
*GoBD = „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“
Doch schon bald soll es ein eigenes Gesetz geben, das ab dem Jahr 2020 gilt. Dazu gibt es bislang einen Gesetzentwurf für das
„Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, das von einer Technischen Durchführungs-Verordnung ergänzt werden soll.
Hierbei geht es in erster Linie um Registrierkassen („digitale Grundaufzeichnungen“). Doch auch die offenen Ladenkassen sollen „ihr Fett wegbekommen“.
Was ist das Ziel der neuen Regelungen?
Ziel des Gesetzesentwurfs ist die Unveränderbarkeit von digitalen Aufzeichnungen. Vorgänge sollen nicht mehr manipuliert werden können, z. B. durch unberechtigte Buchungen im Trainingsmodus von Kassensystemen. Steuerhinterziehung soll so erschwert werden. Dies freut nicht nur in finanzieller Hinsicht den Fiskus. Sondern soll auch dem unlauteren Wettbewerb den Wind aus den Segeln nehmen (keine Preisdrückerei durch Steuerhinterziehung).
Gesetzesentwurf – es ist nicht alles neu, was glänzt
Wesentliche Regelungen aus den GoBD sollen bestehen bleiben. Allerdings garniert mit einigen Neuerungen aus dem Gesetzesentwurf, die es in sich haben können. Welche Neuerungen geplant sind, haben wir für Sie zusammengefasst:
Sie wollen sich eine Registrierkasse kaufen?
Mit der Anschaffung zu warten, bis alles in trockenen Tüchern ist, ist natürlich geschickt. Schließlich können sich noch Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren ergeben. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, ist es empfehlenswert, darauf zu achten, dass die Kasse die neuen Anforderungen trotzdem erfüllt. Vor möglichen Änderungen sind Sie dann zwar nicht gefeit. Allerdings stellen die Regelungen des Gesetzesentwurfs bisher das wahrscheinlichste Szenario da.
Gemäß dem Gesetzesentwurf soll es eine Übergangsregelung geben. Diese soll für Unternehmen gelten, die eine neue Kasse gemäß den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26. November 2010 bzw. vor dem 01. Januar 2020 erworben haben, aber diese aufgrund der Bauart nicht mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung nachrüsten können. Diese Kassen sollen längstens bis zum 31. Dezember 2022 genutzt werden können.