Zahlungsverkehr mit dem Ausland – so vermeiden Sie hohe Kosten …
Hohe Gebühren beim Auslandszahlungsverkehr vermeiden Sie am Besten durch nachfolgende Vorgehensweise:
Ein Beispiel vorab:
Haben Sie mit Ihrem Auftragspartner für eine Zahlung durch Sie in das Ausland, eine sogenannte BEN Vereinbarung getroffen, so trägt der ausländische Zahlungsempfänger alle Transaktionskosten Ihrer Bank und seiner Bank.
- Innerhalb der EU sind die Kosten im Allgemeinen nicht außergewöhnlich hoch.
- Für ALLE anderen Auslandszahlungen, gleich welcher Währung, gibt es sogenannte SHARE-, OUR- und BEN-Zahlungsvereinbarungen, die Sie nutzen sollten.
- Achten Sie auf die bei Ihrer Bank geltenden Grundeinstellungen für solche Auslandszahlungen, ggf. müssen Sie die Art einzeln jeweils vereinbaren.
Es gibt folgende Möglichkeiten der Vereinbarung:
SHARE-Vereinbarung:
Im Falle einer SHARE-Zahlung in ein EWR-Land in € oder einer anderen EWR-Währung tragen Auftraggeber und Zahlungsempfänger jeweils die Entgelte ihrer eigenen Banken;
Im Falle einer SHARE-Zahlung in ein NICHT EWR-Land (Währung egal) trägt der Zahlende „nur“ die Kosten der eigenen Bank. Der Empfänger trägt alle Kosten aller zwischengeschalteten Banken;
Beim Empfang einer SHARE Zahlung gilt obiges umgekehrt.
OUR-Vereinbarung:
Im Falle einer OUR Vereinbarung, trägt der Zahlende alle Entgelte und Auslagen die auf dem Weg des Geldes entstehen.
BEN-Vereinbarung:
Im Falle einer BEN Vereinbarung, trägt der Zahlungsempfänger alle Kosten die auf dem Weg des Geldes entstehen.
Hinweis und Handlungsempfehlung:
- Bei JEDER Überweisung von mehr als 12.500 € in das Ausland oder aus dem Ausland sind Meldungen an die Bundesbank (AWV-Meldung) zu erteilen. Weitere Informationen unter FAQ der Bundesbank zum Auslandszahlungsverkehr.
- Link zur Übersicht der Transaktionskosten verschiedener Banken (udongo.de Stand 2016) unverbindlich und ohne jede Gewähr.